Die führende deutsch-französische Jobmesse
fr
de
en
 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

Kontakt: Eureo Holding SAS, Paul-Heyse-Straße 6, 80336 München

Mail: contact[at]connexio-career.com

 

§ 1 Gegenstand & Geltungsbereich

  1. Das Unternehmen Eureo Holding SAS (nachfolgend der “Veranstalter” genannt) organisiert die Messe Connexio (nachfolgend die “Messe” genannt). Alle Fragen zur Messe (Teilnahmebedingungen, Ablauf, etc.) müssen an den Veranstalter adressiert werden (an die in diesem Dokument oben vermerkte Adresse).
  2. Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen treten mit Vertragsunterschrift in Kraft.
 

§ 2 Teilnahmebedingungen

  1. Anmeldung
    Jeder, der als Aussteller an der Veranstaltung teilnehmen möchte, erklärt seinen Teilnahmewunsch dadurch, dass er im Onlineportal der Messe das Formular „Anmeldung" vollständig ausfüllt und elektronisch absendet.
  2. Die Anmeldung gilt als unwiderrufliche Zusage.
  3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen von Einrichtungen oder Unternehmen aus jeglichen Gründen abzulehnen. Der Veranstalter informiert den betreffenden Aussteller über eine etwaige Ablehnung und zahlt bei Ablehnung bereits geleistete Anzahlungen zurück.
 

§ 3 Rücktritt

  1. Der Veranstalter kann von dem abgeschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung gegenüber dem Aussteller zurücktreten, wenn die Voraussetzungen in der Person des Ausstellers, welche der Anmeldung zu Grunde liegen, nicht oder nicht mehr gegeben sind. Der Veranstalter ist insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach erfolgter Mahnung der Ausgleich der Messrechnung nicht innerhalb der von Veranstalter gesetzten Frist geleistet wird. Erfolgt der Rücktritt in diesem Fall bis 30 Tage vor Messebeginn, so hat der Aussteller dem Veranstalter die bisherigen Aufwendungen mit einem Betrag in Höhe von 50 % der Summe der vereinbarten Leistungen zu ersetzen. Erfolgt der Rücktritt nach diesem Termin, so hat der Aussteller dem Veranstalter die in Auftrag gegebenen Leistungen in voller Höhe zu ersetzen.
  2. Jede Stornierung muss schriftlich an den Veranstalter mitgeteilt werden. Storniert ein Aussteller seine Teilnahme an der Messe, so ist der Veranstalter berechtigt 50% der bereits geleisteten Zahlungen einzubehalten. Sofern keine Zahlung geleistet wurde, ist dem Veranstalter eine der Höhe von 50% der Summe der vereinbarten Leistungen zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt 30 Tage vor Messebeginn oder später, ist dem Veranstalter die Gesamtsumme zu zahlen.
  3. Wenn der Online-Messestand von dem Aussteller nicht besetzt wird, sind die in Auftrag gegebenen Leistungen in  voller Höhe zu entrichten.
 

§ 4. Preise & Zahlungsbedingungen

  1. Preise
    Die anfallenden Kosten je nach vereinbarten Leistungen sind in den jeweiligen aktuellen Messeunterlagen angegeben. Die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise sind verbindlich.
  2. Zahlungsbedingungen
    Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach der Anmeldung und Zulassung zugestellt
  3. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist werden bei jedem Zahlungssäumnis (ob teils oder vollständig) der fälligen Beträge, Mahngebühren in Höhe des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes, gemäß Artikel L.441 - 6 des französischen Handelsgesetzbuchs, fällig.
 

§ 5 Standgestaltung & Standbetrieb

  1. Mit Antragstellung hat der Aussteller dem Veranstalter Unterlagen für den geplanten Messeauftritt einzureichen.
  2. Jedem Aussteller werden 2D-Grundmodelle mit unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen zur Anpassung an das eigene Corporate Design zur Auswahl bereitgestellt.
  3. Alle standeigenen und zum Zwecke der Unternehmenskommunikaton eingesetzten Mittel wie z.B. Logo, Videos, Banner, Dokumente, etc.) werden vom Aussteller zur Anpassung der Standgestaltung und des Online-Messeauftritts am Stand und auf der Messeseite platziert.
  4. Jeder Aussteller erhält rechtzeitig vor Beginn einen Messeplan, auf welchem alle Aussteller und der Tagesablauf ausgewiesen werden.
  5. Anwesenheit des Ausstellers
    Während der Öffnungszeiten der Messe muss jeder Unternehmensstand permanent von mind. einem Vertreter des Aussteller virtuell/online besetzt sein. Der Aussteller ist verpflichtet, während der gesamten Dauer der Messe den Messestand vertragsgemäß zu betreiben.
  6. Jeder Aussteller ist verpflichtet, auf seinem Stand ausschließlich Produkte und/oder Dienstleistungen vorzustellen, die direkt im Zusammenhang mit dem Messezweck stehen.
  7. Der Kunde hat die bei sich notwendige technische Infrastruktur, insbesondere eine stabile Telekommunikationsverbindung bereitzustellen.
 

§ 6 Kommunikation

  1. Der Aussteller / Sponsor gestattet dem Veranstalter, dessen Logo und andere Markenzeichen (Firmen- und/oder Markennamen, etc.) und für jede vom Veranstalter organisierte Werbekampagne zum Zwecke der Bewerbung der Messe nutzen. Der Aussteller berechtigt den Veranstalter insbesondere dazu, seine Logos und andere Markenzeichen auf sämtlichen Kommunikationsträgern zu verwenden, welche vom Veranstalter eingesetzt werden, um die Messe zu bewerben.
  2. Die der Messe-Webseite (www.connexio-career.com) zugrunde gelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber zu kommerziellen Zwecken weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise kommerziell genutzt oder vervielfältigt werden. Das Layout der Messe Connexio-Career darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Inhabers vervielfältigt und/oder auf anderen Websites genutzt werden.
  3. Jeder Aussteller ist verpflichtet, dem Veranstalter innerhalb der vorgegebenen Fristen die erforderlichen Informationen für seine Einbindung in die Kommunikationskampagnen der Messe zur Verfügung zu stellen. Alle nach Ablauf der Frist übermittelten Informationen können nicht berücksichtigt werden. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, sämtliche Informationen / Daten vom Aussteller anzunehmen oder abzulehnen, die dem Zweck und/oder dem Sinn der Messe widerspricht.
 

§ 7 Änderungen, Absage, höhere Gewalt

  1. Für den Fall, dass höhere Gewalt oder nicht vorhersehbare Ereignisse, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, eine planmäßige Abhaltung der Messe unmöglich machen, ist der Veranstalter berechtigt, die Messe abzusagen oder an einem anderen Termin durchzuführen oder bei Eintreten des Ereignisses während der Messe diese abzubrechen oder zu verkürzen. Der Veranstalter hat solche Entscheidungen so frühzeitig wie möglich bekannt zu geben. In allen Fällen sind Schadensersatzansprüche des Ausstellers ausgeschlossen.
  2. Im Falle einer Absage entfallen die wechselseitigen Leistungsverpflichtungen der Vertragspartner; Ansprüche auf Erstattung bereits getätigter Aufwendungen oder Schadenersatz können aus der Absage nicht hergeleitet werden. Der Veranstalter wird jedoch etwaige an sie bereits erfolgte Zahlungen des Ausstellers für Leistungen, die zum Zeitpunkt der Absage noch nicht erbracht sind zurückerstatten soweit Sie den Ausfall zu vertreten hat.
 

§ 8 Kündigung

Der Veranstalter hat das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:


  • wenn der Aussteller die vertraglichen Pflichten nicht einhält oder grob verletzt. In diesem Fall kann der Veranstalter den Aussteller mit allen Konsequenze unverzüglich von der Messe ausschließen
  • bei Undurchführbarkeit des Vertrags.
  • wenn der Aussteller mit mit einem erheblichen Teil der Zahlungen in Verzug gerät.
  • wenn der Aussteller zahlungsunfähig ist.
  • wenn die Teilnahme unter Angabe falscher Angaben/ Informationen des Ausstellers erfolgt.

Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

In allen diesen Fällen bleiben die Pflichten des Ausstellers bezüglich der Zahlung der vereinbarten Leistungen bestehen

 

§ 9 Haftung

  1. Soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist, sind Schadensersatzansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter ausgeschlossen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
  2. Alle Aussteller übernehmen die Verantwortung für die Ausstattung der Präsentationsflächen und für die übermittelten Inhalte, die zum Zwecke von Werbemaßnahmen genutzt werden.
  3. Eine Haftung für etwaige unrichtige,unvollständige oder nicht erfolgte Implementierung (z.B. fehlerhafte, unvollständige oder keine Wiedergabe oder Kennzeichnung) der vom Aussteller zur Verfügung gestellten Informationen zum Zwecke der Messewerbung entfällt.Im Falle einer Unterlassung kann der Aussteller nur die Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen, unter Ausschluss jeglicher Entschädigung, verlangen.
  4. Es sind nur messebezogene Werbemaßnahmen der Aussteller zulässig, die nicht gegen geltendes Recht, insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder die guten Sitten verstoßen.
  5. Die Haftung des Veranstalters für einen bestimmten Messeerfolg wird ausgeschlossen.
  6. Die nachgewiesene Haftung des Veranstalters ist ausdrücklich auf den Ersatz von direkten Sachschäden beschränkt, mit Ausnahme von immateriellen und/oder indirekten Schäden, wie insbesondere und ohne Einschränkung von Umsatzeinbußen, Betriebsverlusten, Geschäfts- oder Imageschäden usw., vorbehaltlich zwingender gesetzlicher oder regulatorischer Bestimmungen.
  7. Die Haftung des Veranstalters ist, unabhängig von dem Grund etwaiger Forderungen des Ausstellers, insgesamt auf einen Schadensersatz beschränkt, der auf die Höhe des Gesamtpreises der Standbuchung begrenzt ist.
 

§ 10 Anwendbares Recht & Gerichtsstand

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht.
  2. Gerichtsstand für Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Auslegung oder der Erfüllung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschließlich Lyon in Frankreich.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  4. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sollen solche Regelungen gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vertrags und der angemessenen Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
Cookies auf dieser Website
Wir verwenden Cookies, um Ihr Nutzererlebnis auf unserer Webseite zu verbessern. Lesen Sie unsere Datenschutzerklärung , um mehr Informationen über unseren Umgang mit Daten zu erhalten. Mit einem Klick auf "Akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Sie können jetzt Connexio zur ihrem Startbildschirm hinzufügen